Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungs-
gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der
Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302


· Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen
über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise-
vertrags.
· Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord-
nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
Reiseleistungen.
· Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder
Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
Reiseveranstalter oder mit dem Reisebüro in Verbindung
setzen können.
· Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer
angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätz-
lichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
· Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn
bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich er-
höhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen
ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende
vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter
das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der
Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn
die entsprechenden Kosten sich verringern.
· Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts-
gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten
eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer
der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschal-
reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kos-
tenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädi-
gung.
· Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um-
stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise
wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-
probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich
beeinträchtigen.
· Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau-
schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertret-
baren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
· Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be-
standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene
andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland
heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht ge-
mäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Aus
wirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschal-
reiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
Abhilfe zu schaffen.
· Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/
oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
· Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn
dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
· Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen
Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters
oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil
der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisen
den gewährleistet. Schlienz-Tours hat eine Insolvenz-
absicherung mit der Zurich Insurance plc, Frankfurt
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung
Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland,
Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt,
Tel. 069/7115-0, service@zurich.de kontaktieren,
wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Schlienz-Tours GmbH & Co. KG verweigert werden.